Quelle: Andreae S, Avelini P, Berg M et al. Lexikon der Krankheiten und Untersuchungen. 2.Aufl. Stuttgart: Thieme; 2008. DOI: 10.1055/b-002-57177
ICD-10: T14.1
Definition
Unter einer Schussverletzung versteht man eine penetrierende Verletzung durch Geschosse aus Feuerwaffen. Man unterscheidet im Wesentlichen:
- Prellschuss: Das Geschoss ist nicht in den Körper eingedrungen, sondern abgeprallt,
- Streifschuss: Das Geschoss hat eine oberflächliche Hautverletzung verursacht,
- Durchschuss: Das Geschoss ist in den Körper eingedrungen, hat ihn durchwandert und wieder verlassen,
- Steckschuss: Das Geschoss ist in den Körper eingedrungen und hat ihn nicht verlassen.
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