Schussverletzung

· Oktober 7, 2024
Quelle: Andreae S, Avelini P, Berg M et al. Lexikon der Krankheiten und Untersuchungen. 2.Aufl. Stuttgart: Thieme; 2008. DOI: 10.1055/b-002-57177
ICD-10: T14.1

Definition

Unter einer Schussverletzung versteht man eine penetrierende Verletzung durch Geschosse aus Feuerwaffen. Man unterscheidet im Wesentlichen:

  • Prellschuss: Das Geschoss ist nicht in den Körper eingedrungen, sondern abgeprallt,
  • Streifschuss: Das Geschoss hat eine oberflächliche Hautverletzung verursacht,
  • Durchschuss: Das Geschoss ist in den Körper eingedrungen, hat ihn durchwandert und wieder verlassen,
  • Steckschuss: Das Geschoss ist in den Körper eingedrungen und hat ihn nicht verlassen.
Nicht eingeschrieben
Kostenlos

Kurs umfasst

  • 7 Lektionen